Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 22 B 1487/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3686
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 1993 - 22 B 1487/93 (https://dejure.org/1993,3686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasserrecht: Untersagung der Benutzung einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage für Abwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einleitung in öffentliche Abwasseranlage; Benutzungsregelungen der örtlichen Entwässerungssatzung; Ordnungsverfügung; Benutzungsverhältnis; Öffentliche Einrichtung; Verwaltungsakt; Entwässerungssatzung; Ausschluß eines Indirekteinleiters; Abwasserbeseitigungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 642
  • ZfW 1994, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1994 - 22 A 2478/93

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von

    Dies kann auch ohne ausdrückliche Ermächtigung durch Verwaltungsakt geschehen (OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 642 = ZfW 1994, 423; VGH Mannheim, NVwZ 1987, 701).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

    Mit dieser Aufgabenzuweisung an die Gemeinde werden Zuständigkeit und Befugnisse der Wasserbehörde auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung nicht etwa verdrängt oder auf die Gemeinden übertragen (vgl. OVG NW, Urteil vom 07.07.1981, a.a.O.; ferner OVG NW Beschluß vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93 - ZfW 1994, 423 ff.; Beschluß vom 28.11.1994 - 22 A2466/93).

    Aus dem Wesen des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses ergibt sich zwar die Befugnis, die den Anschlußnehmern durch die Satzung auferlegten Pflichten in der Handlungsform des Verwaltungsakts zu konkretisieren und gegebenenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen (vgl. OVG NW, Beschluß vom 09.09.1993 - 22 B 1487/93, ZfW 1994, 423 f. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.1997 - 22 A 5779/96

    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Werkleitung und Bürgermeister

    Die Rechtsgrundlage für die gegen den Kläger in Form eines Verwaltungsaktes gerichtete Aufforderung, die weitere Einleitung von Grundwasser in die Schmutzwasserleitung zu unterlassen, ergibt sich unmittelbar aus dem zwischen ihm und der Gemeinde als Betreiberin der öffentlichen Abwasserentsorgung auf der Grundlage der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt W. vom 20. Dezember 1975, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. September 1982 (EWS a.F.), bestehenden Kanalbenutzungsverhältnis, vgl. OVG, Urteile vom 28. November 1994 - 22 A 2466/93 - und 7. März 1994 - 22 A 753/92 -, NVwZ 1995, 244, sowie Beschluß vom 9. September 1993 - 22 B 1457/93 -, ZfW 1994, 423.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht